Der Begriff Podologie leitet sich vom griechischen podos (Fuß) und logos (Lehre/Kunde) ab. Podologie bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Der Fußpfleger befasst sich mit der Pflege des gesunden Fußes. Der Podologe befasst sich sowohl mit der Pflege des gesunden Fußes als auch mit der Behandlung des erkrankten Fußes.
Der Podologe zählt zu den anerkannten Medizinalfachberufen und absolviert eine zweijährige Vollzeitausbildung oder eine dreijährige Teilzeitausbildung an einer Privatschule. “Podologe/Podologin“ bedeutet übersetzt „medizinischer Fußpfleger/medizinische Fußpflegerin“. Beide Berufsbezeichnungen sind geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn die betreffende Person eine staatliche Erlaubnisurkunde über die Führung dieser Berufsbezeichnung erhalten hat.
Der Podologe darf auf Anweisung eines Arztes (ärztliche Verordnung) die Heilkunde am Fuß selbständig ausführen.